Der(Dein) Weg zur staatlichen Fischerprüfung in Bayern

Grundsätzlich sind 3 Schritte nötig, um in Bayern einen Fischereischein in den eigenen Händen halten zu können. Im folgenden erklären wir Dir das Procedere ...

1. Vorbereitungskurs


Voraussetzung für die Teilnahme an einer Online-Fischerprüfung, ist die Teilnahme an einem anerkannten Vorbereitungslehrgang von mindestens 30 Unterrichtsstunden á 60 Minuten. Die Grundlage der Ausbildungsinhalte liegt einem Ausbildungsplan zugrunde.


Alle Anwärter müssen in der theoretischen Ausbildung mindestens je 3 Stunden Anwesenheit nachweisen und in der praktischen Ausbildung mindestens je 2 Stunden, um überhaupt eine Zulassung zur Prüfung zu erhalten. Die restlichen Stunden sind frei wählbar. Die Prüfungsbehörde empfiehlt an allen angebotenen Ausbildungsstunden teilzunehmen, damit ein gutes Grundwissen entsteht und die Prüfung bestanden wird.


 

2. Fischerprüfung


Nachdem Du deinen Vorbereitungskurs absolviert hast, bist Du berechtigt an der staatlichen Fischerprüfung teilzunehmen. In Absprache mit den Kursteilnehmern melden wir Euch zur Prüfung an, welche in einem Prüfungslokal stattfindet. Selbstverständlich könnt Ihr euch aber auch selbst zur Prüfung anmelden.


Die Prüfungsgebühr beträgt einmalig 50 €, welche nicht im Kurspreis inkludiert ist. Sie ist direkt an die Prüfungsbehörde zu bezahlen. Wir erklären Euch gerne den Ablauf und stehen bei Fragen zur Verfügung.


Die Prüfung an sich besteht aus 60 Fragen, für diese Ihr 60 Minuten Zeit zur Beantwortung habt. Es gibt einen verbindlichen Fragenkatalog zur Fischerprüfung in Bayern der frei verfügbar als PDF-Datei bereitgestellt wird. Wer es komfortabler mag kann sich den Fragenkatalog auch in gedruckter Form kaufen.

 

3. Fischereischein beantragen


Nachdem Du deine Prüfung bestanden hast (bei Nichtbestehen musst Du dich erneut zu einer Prüfung anmelden und die Prüfungsgebühr bezahlen), bekommst du in der Regel innerhalb von ca 7 Tagen das Prüfungszeugnis zugeschickt. Mit diesem Zeugnis bist du aber noch nicht berechtigt Fischen zu gehen.


Mit dem Zeugnis, einem Passbild, ggfls. einem Führungszeugnis und den Gebühren (35 € Fischereischeingebühr, 40 € Fischereiabgabe für 5 Jahre oder eine Einmalzahlung, welche Abhängig vom Lebensalter ist) gehst Du nun zu deiner zuständigen Gemeinde. Diese wird Dir dann in den meisten Fällen den Fischereischein sofort ausstellen.


Ab nun bist du berechtigt fischen zu gehen. Denke aber immer an die Erlaubnisscheine des jeweiligen Gewässers, an welchen du fischen möchtest.